AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma PC-Komplett-Service, Ingenieurbüro Jürgen Knöbel

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge zwischen dem Kunden und dem Ingenieurbüro Knöbel, auch in laufenden und künftigen Geschäftsverbindungen. Angebote sind stets freibleibend und werden erst durch unsere Auftragsbestätigungen verbindlich. Abgegebene Preise lauten in Euro und sind, wenn nichts anderes erwähnt ist, Preise, die keine Mehrwertsteuer enthalten.
  2. Zahlungsbedingungen. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt in der Regel entweder per Nachnahme oder innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum per Banküberweisung auf unser Geschäftskonto, ohne Abzug. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät er mit einer Zahlung in Verzug, so steht uns das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen oder Vorauszahlungen zu verlangen. Desgleichen haben wir das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Als Zahltag gilt der Eingang auf unserem Bankkonto.
  3. Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises oder bis zur endgültigen Einlösung der dafür gegebenen Schecks sowie Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung resultierenden Forderungen, einschließlich der in diesem Zusammenhang noch entstehenden Forderungen, unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Bei Zahlungsverzug des Schuldners sind wir berechtigt, nach Mahnung die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Schuldner ist zur Herausgabe verpflichtet.

    Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Schuldner im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges nur mit der Maßgabe berechtigt und verpflichtet, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht. Wird die Vorbehaltsware allein oder zusammen mit uns nicht gehörender Ware veräußert, so tritt der Schuldner schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an uns ab. Diese Abtretung nehmen wir hiermit an. Der Wert der Vorbehaltsware ist dabei der in unserer Rechnung ausgewiesene Betrag zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10%, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Wird die Vorbehaltsware zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung zusammen mit uns nicht gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit uns nicht gehörender Ware verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Schuldner durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er hiermit an uns Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zum Zeitpunkt der Verbindung, Vermischung oder Vermengung.Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so sind wir insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe von Sicherheiten nach Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an den Schuldner über.

  4. Lieferungen gelten ab Lager Delmenhorst soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Der Lieferant übernimmt keine Verbindlichkeit für billigsten oder schnellsten Versand. Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen.
  5. Lieferfristen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, annähernd und unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der endgültigen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der völligen Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Außerhalb unseres Willens liegende Ereignisse in eigenen oder fremden Betrieben, höhere Gewalt, Energiemangel, Arbeitskampf u.ä., die sich auf unsere Verpflichtungen auswirken, verlängern die Lieferfristen angemessen.
  6. Abnahmeverzug. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen uns die Rechte aus §326 BGB zu. Statt dessen steht uns aber auch das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teils Schadenersatz zu verlangen. Nimmt der Auftraggeber die Lieferung nicht innerhalb angemessener Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. bei avisiertem Versand nicht unverzüglich ab oder ist ein Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, längere Zeit unmöglich, dann sind wir berechtigt, die Ware für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.
  7. Beanstandungen sind, sofern der Kunde zu dem in §24 AGBG genannten Personenkreis gehört, innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen; ebenfalls Reklamationen wegen eventuellen Mengenabweichungen gegenüber den Versandpapieren. Ist die Beanstandung berechtigt, so behalten wir uns vor, die Fehler abzustellen, neu zu liefern, oder den für die beanstandeten oder fehlenden Waren berechneten Betrag gutzuschreiben. Falls der Kunde zu dem in §24 AGBG genannten Personenkreis gehört, hat er bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung das Recht auf Wandlung (Rückgängigmachung des Kaufes) oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises).
  8. Schadensersatzansprüche, aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind auf jeden Fall auf den Warenwert der jeweiligen Lieferung begrenzt. Gegenüber Personen, die nicht zu dem in §24 AGBG genannten Kreis gehören, gilt diese Haftungseinschränkung nur, falls der Schaden nicht auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruht.
  9. Datensicherung ist in jedem Falle in der Verantwortung des Kunden. Wir gehen bei jedem Auftrag auch ohne spezielle Nachfrage davon aus, dass eine aktuelle Datensicherung vorliegt, auf die bei Bedarf zurückgegriffen werden kann. Für Datenverlust aufgrund fehlender Sicherung übernehmen wir in keinem Fall die Verantwortung. Insbesondere übernehmen wir keinerlei Gewährleistung auf die Datensicherheit von verwendeten Datenträgern, wie z.B. Disketten, CDs, DVDs, Bänder, Festplatten. Bei Beschädigungen von Datenträgern wird im Gewährleistungsfalle lediglich der beschädigte Datenträger ersetzt. Die Wiederherstellung der dadurch verlorenen Daten wird dem Kunden in jedem Fall voll in Rechnung gestellt.
  10. Erfüllungsort ist Delmenhorst. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag, aus Schecks und für Maßnahmen, die der Sicherstellung dienen, wird Delmenhorst vereinbart. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, dass der Kunde nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Auf jeden Fall gilt diese Vereinbarung, falls Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.
  11. Alle Änderungen oder Abweichungen an diesen AGBs in Zusammenhang mit bestimmten Verträgen/Aufträgen bedürfen der Schriftform und gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Wir behalten uns Änderungen an den AGBs vor. Diese Änderungen wirken sich allerdings nicht auf laufende Verträge/Aufträge aus sondern werden erst bei neuen Verträgen/Aufträgen wirksam.
  12. Wartungs- und Pflegeverträge werden, soweit im Einzelnen nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen. Ohne Angabe von Gründen ist eine Kündigung von jeder Seite mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich. Eine Kündigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Die genauen Bedingungen werden im jeweiligen Vertrag geregelt.
  13. Sonstiges Für sämtliche Rechtsbeziehungen und Verträge mit dem Ingenieurbüro Knöbel gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Lieferungen ins Ausland ist die Anwendung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen.Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, berührt dies die Geltung der übrigen Regelungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die ihrem wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommt.

    Mit Abschluss eines Vertrages bzw. mit Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGBs in vollem Umfang an.Die aktuelle Fassung der AGBs wird im Internet auf unserer Homepage www.pc-komplett.de veröffentlicht und zusätzlich dem Kunden auf ausdrückliche Anforderung übergeben.

Zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen

als Grundlage für die Überlassung unserer Branchenlösungen (Software)

  1. Gegenstand. Das Ingenieurbüro Knöbel gewährt dem Benutzer im Rahmen der folgenden Vertragsbestimmungen ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung des (der) in der Registrierungsrechnung aufgeführten Programms (Programme).
  2. Gewährleistung. Software ist in Ihrer Funktion zu großen Teilen von der Funktionsfähigkeit der Systemumgebungen, in denen sie angewendet wird, abhängig. Wir haben keinen Einfluss auf z.B. die einwandfreie Funktion diverser Browser und Betriebsysteme nach definierten Standards. Daher kann keine umfassende Gewährleistung auf die ständige Verfügbarkeit unserer Produkte und die Fehlerfreiheit in Darstellung und Funktion in allen Betriebsumgebungen übernommen werden.
    Mängel der gelieferten Software einschließlich der Handbücher und sonstigen Unterlagen werden vom Ingenieurbüro Knöbel innerhalb der Gewährleistungsfrist von sechs Monaten ab Lieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Benutzer behoben. Dies geschieht nach Wahl von uns durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
    Solange das Ingenieurbüro Knöbel seinen Verpflichtungen zur Behebung der Mängel nachkommt, hat der Benutzer kein Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.
    Vom einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn dem Ingenieurbüro Knöbel hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie vom Lieferanten verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen und wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
    Der Benutzer ist verpflichtet, die gelieferte Software auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, insbesondere das Fehlen von Datenträgern oder Handbüchern, sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen des Datenträgers, sind beim Ingenieurbüro Knöbel innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich zu rügen.
    Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen durch den Benutzer gerügt werden.
    Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Software in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
  3. Haftung. Für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet das Ingenieurbüro Knöbel bis zur Höhe des vereinbarten Kaufpreises. Ferner übernehmen wir die Haftung für Schäden nach dem Produktionshaftungsgesetz, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Übrigen haftet das Ingenieurbüro Knöbel nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, sofern nicht eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
    Soweit gesetzlich zulässig, haftet das Ingenieurbüro Knöbel oder dessen Lieferanten auf keinen Fall für irgendwelche Schäden gleich welcher Art, einschließlich ohne Beschränkung auf direkte oder indirekte Schäden aus Körperverletzung, entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust geschäftlicher Informationen oder irgendeinem anderen Vermögensschaden aus der Benutzung dieses Produkts oder aus der Tatsache, dass es nicht benutzt werden kann, selbst wenn der Hersteller auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
  4. Mitwirkung des Benutzers. Der Benutzer wird das Ingenieurbüro Knöbel unverzüglich und kostenlos mit allen Informationen versorgen, die zur Erbringung von Leistungen durch uns erforderlich sind. Insbesondere sind uns alle notwendigen Testdaten und Maschinenzeiten zur Verfügung zu stellen. Der Benutzer trägt den Mehraufwand, der dem Ingenieurbüro Knöbel dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge unrichtiger oder unberechtigter Angaben des Benutzers wiederholt werden müssen.
  5. Sicherung und Missbrauch. Alle gegenwärtigen und künftigen urheberrechtlichen und / oder gewerblichen Schutzrechte an den überlassenen Programmen und an allen daraus abgeleiteten Programmen, Programmteilen oder in diesem Zusammenhang erstellten Unterlagen verbleiben beim Ingenieurbüro Knöbel.
  6. Weitergabe an Dritte. Der Benutzer darf das Programm entsprechend der Nutzung eines Buches an Dritte weitergeben. Da es jedoch unmöglich ist ein Buch gleichzeitig an zwei verschiedenen Stellen zu lesen, darf auch das Programm nicht gleichzeitig an zwei verschiedenen Stellen genutzt werden oder auch nur funktionsfähig installiert sein. Bei Bedarf können Zusatzlizenzen gegen Entgelt erworben werden. Ausnahme hierbei sind von uns extra gekennzeichnete Demoversionen unserer Programme. Diese Demoversionen darf der Benutzer an Dritte weitergeben (kopieren). Bei regelmäßiger Anwendung erwartet das Ingenieurbüro Knöbel ein Nutzungsentgelt.
  7. Eigentumsvorbehalt. Das Ingenieurbüro Knöbel behält sich das Eigentum an gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Benutzer zustehenden Forderungen vor.